Häufige Fragen

Wie kann ich Zeitschriften oder meine Lesemappe abbestellen?

Ja Sie können nach der Kündigungsfrist abbestellen

Wenn Sie die Lesemappe aus irgendwelchen Gründen nicht mehr nutzen wollen, können Sie 1 Monat vor Vertragsablauf kündigen. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich getätigt werden. Um bei Geschäftsaufgabe die Kündigungsfrist zu umgehen, benötigen wir eine Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung.