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Wie kann ich Zeitschriften oder meine Lesemappe abbestellen?
Ja Sie können nach der Kündigungsfrist abbestellen
Wenn Sie die Lesemappe aus irgendwelchen Gründen nicht mehr nutzen wollen, können Sie 1 Monat vor Vertragsablauf kündigen. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich getätigt werden. Um bei Geschäftsaufgabe die Kündigungsfrist zu umgehen, benötigen wir eine Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung.